Regelung von Schadenersatzansprüchen nach Vekehrsunfällen.
Vertretung in Bußgeldsachen und wegen Ordnungswidrigkeiten, Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Versicherungen bei Schadensfällen u.a.
Hinweis: Bei allen Schadensfällen wegen Verkehrsunfällen hat jeder Bürger das Recht der freien Anwaltswahl,
auch dann, wenn einige Rechtsschutzversicherungen anderes vorgeben,
einen bestimmten Anwalt zu beauftragen. In jedem Fall besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme gegenüber
jeder Rechtschutzversicherung bei Inanspruchnahme
eines Anwaltes nach eigener Wahl.